Gremien

Akademische Selbstverwaltung

Die Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden alle 2 Jahre gewählt. Hier sind alle sogenannten Mitgliedergruppen (Studierende; Professor*innen; wissenschaftliche Mitarbeiter*innen; und Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung) vertreten. Die Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien sind durch das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und die Grundordnung der TUB definiert.

Akademischer Senat (AS)

Der Akademische Senat ist das höchste Gremium der TU Berlin. Hier werden alle Entscheidungen getroffen, die die gesamte Universität betreffen.

Aufgaben:

  • Beschluss der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung
  • Bestätigung von Veränderungen in Studien- & Prüfungsordnungen der Studiengänge
  • Beschluss über strategische Entwicklung der TU
  • Beschluss von Forschungsvorhaben
  • Beschluss von Bauvorhaben
  • Einrichtung und Auflösung von Studiengängen
  • Einrichtung und Auflösung von Professor*innen-Stellen
  • Berufung von Professor*innen
  • Erlass von Satzungen
  • Festsetzung der Studierenden-Anfängerzahlen
  • Kommentierung des Haushaltes
  • Einrichtung von TU-Außenstellen und Beschluss über Kooperationen
  • Kandidat*innen-Vorschläge für das Präsidium (zusammen mit dem Kuratorium)

Daten und Fakten

Zusammensetzung: 4 Studis / 4 WiMis / 4 MTSV / 13 Profs
Wahl: in geraden Kalenderjahren (Januar) zusammen mit dem Erweiterten Akademischen Senat durch die jeweilige Statusgruppe
Webseite: https://www.tu.berlin/k3/gremien/akademischer-senat

Unterkommissionen

  • Strukturkommission (SK; 2 / 2 / 2 / 6): mittel- und langfristige Strukturplanung der TU, z.B. auch Anschaffung und Nutzungskonzeption von Großgeräten.
  • Kommission für Studium und Lehre (LSK; 6 / 2 /2 / 2): Überprüfung von Studien- & Prüfungsordnungen; Erstellung von Leitlinien in Studienangelegenheiten
  • Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE; 3 / 3 / 3 / 3 / 3 Externe): Erstellung und Weiterentwicklung eines Nachhaltigkeitskonzeptes für die TU; Beratung des Präsidiums und des AS in bei strategischen Nachhaltigkeitsprojekten
  • Haushaltsausschuss (HHA; 2 / 2 / 2 / 2): überprüft die formelle Schlüssigkeit des Haushaltes der TU und ggf. die Rechtfertigung für Veränderungen in den Ansätzen für Ausgaben
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